Schiffsversicherung: Versichern Sie Ihre Yacht, Ihr Schiff oder Ihre Flotte billiger durch einen Versicherungsmakler: Tanker, Bulker (Bulk Carrier), Massengut Frachter, Container, Fähren und Andere.

DTV-Kaskoklauseln 1978/2004

abweichende Vereinbarungen sind möglich;

genau hier - Abweichung - beginnt dann schon die Arbeit des Versicherungsmakler für See- und Schiffsversicherungen (Schiffskasko versicherung)...
Der Fokus liegt also nicht nur auf dem Preis / Beitrag der Kaskoversicherung. Wichtig sind eben auch der Service und die Bedingungen der Schiffsversicherer. Nutzen Sie unsere Erfahrungen mit den Versicherungen für Schiffe - positive und negative

 

1 Verhältnis zu den ADS (Allgemeine Deutsche
Seeversicherungsbedingungen)

2 Dauer der Versicherung

3 Versicherungswert

4 Zubehör und Ausrüstung

5 Von Bord genommene Teile

6 Nebeninteressen

7 Fahrtgrenzen

8 Prämienzahlung

9 Führung – Mitversicherung

10 Stilliegen

11 Gefahränderung

12 Wechsel der Bereederung

13 Veräußerung

14 Gefährliche Ladung – Massengut

15 Gewalthandlungen

16 Kriegsgefahr

17 Beschlagnahme

18 Behördliche Maßnahme bei Gewässerverschmutzung

19 Kernenergie

20 Maschinelle Einrichtungen

21 Abzugsfranchise

22 Eisschäden

23 Seetüchtigkeit

24 Sicherheitsleistung

25 Schadennachweis

26 Verzugsschaden

27 Abnutzung

28 „Neu für alt“

29 Bodenanstrich

30 Tenderung

31 Verschollenheit

32 Rechtsübergang

33 Reparatur – Entschädigung ohne Reparatur

34 Ersatz an Dritte

35 Große Haverei

36 Ersatzleistung bei Bergung und Hilfeleistung

37 Klassifikation / Flagge

 

1  Verhältnis zu den ADS
Die DTV-Kaskoklauseln gehen den ADS voran.

2  Dauer der Versicherung
2.1 Die Versicherung beginnt und endet mit den angegebenen Daten. Dies gilt auch dann, wenn sich das Schiff im Zeitpunkt der Beendigung der Versicherung im Sinne des § 68 ADS unterwegs befindet.
2.2 Der Versicherungsnehmer kann jedoch vor Ende der Versicherung ihre Verlängerung durch Erklärung gegenüber dem Versicherer bewirken, falls das Schiff bei Ende der Versicherung unterwegs ist und auf der Reise einen ersatzpflichtigen Schaden erleidet, der die Seetüchtigkeit beeinträchtigt. Die Verlängerung der Versicherung endet, sobald die Reparatur durchgeführt oder – wenn nicht unverzüglich repariert wird – der Schaden festgestellt ist.

3  Versicherungswert
Die Kaskotaxe gilt als Versicherungswert und umfasst das Schiff, die maschinellen Einrichtungen, das Zubehör und die Ausrüstung.

4  Zubehör und Ausrüstung
4.1 Zubehör ist mitversichert, auch wenn es nicht Eigentum des Versicherungsnehmers ist.
4.2 Die Ausrüstung ist gegen Teilschäden nur versichert, soweit diese durch Feuer oder Explosion verursacht werden.

5  Von Bord genommene Teile
Teile des versicherten Schiffs und seines Zubehörs, welche vorübergehend von Bord genommen werden, bleiben versichert. Eine anderweitig bestehende Versicherung geht dieser Versicherung voran.

Musterbedingungen des GDV 

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